Der Besitzer einer Option oder eines Optionsscheins hat das Recht, seine Option auszuüben. Bei der Ausübung verlangt der Besitzer eines Calls die Übergabe des Basiswertes (bspw. eine Aktie) gegen Zahlung des Basispreises. Bei einem Put kann der Besitzer den Basiswert zum Basispreis verkaufen.
Die Ausübung kann entweder in Form einer physischen Lieferung des Basiswertes oder in Form eines Barausgleichs erfolgen. Bei der physischen Lieferung wird der Basiswert tatsächlich übergeben. Beim Barausgleich wird lediglich die Differenz zwischen Kurs und Basispreis überwiesen.
Inhalt
Wie funktioniert die Ausübung bei Calls und Puts?
Barausgleich und Physische Lieferung
Wann kann der Schein ausgeübt werden?
Optionsschein ausüben oder verkaufen?
Wie funktioniert die Ausübung bei Calls und Puts ?
Der Käufer eines Optionsscheins oder einer Option kauft mit dem Erwerb das Recht, den Basiswert zum Basispreis mit dem Stillhalter zu handeln. Bei einem Call hat er das Recht, den Basiswert zu kaufen. Bei einem Put darf er den Basiswert verkaufen.
Ausübung eines Calls
Bei einem Call Optionsschein oder einer Call Option hat der Käufer das Recht, den Basiswert vom Stillhalter gegen Zahlung des Basispreises zu kaufen.
Beispiel
Ein Anleger hat 100 Call Optionsscheine auf die Aktie A (Basiswert) gekauft. Die Optionsscheine habe einen Basispreis von 120€ und ein Bezugsverhältnis von 1 zu 10. Die Aktie notiert bei 140€.
Nun entschließt sich der Anleger zur Ausübung der Optionsscheine. Das Bezugsverhältnis besagt, dass er 10 Optionsscheine benötigt, um eine Aktie zu kaufen. In unserem Fall kann der Anleger also 10 Aktien zu einem Kurs von 120€ kaufen, obwohl der aktuelle Kurs um 20€ höher bei 140€ notiert.
Die Ausübung eines Calls macht immer dann Sinn, wenn der Kurs des Basiswertes über dem Basispreis notiert. Bei einem Kurs unterhalb des Basispreises wird der Call hingegen nicht ausgeübt, da hier der Basiswert über die Börse günstiger gekauft werden kann. Würde der Kurs der Aktie aus dem obigen Beispiel beispielsweise bei 90€ liegen, könnte der Anleger die Aktie über die Börse für 10€ weniger beziehen als über die Ausübung. Liegt der Kurs des Basiswertes am Laufzeitende unter dem Basispreis, verfällt der Schein wertlos.
Ausüben eines Puts
Bei einer Put Option oder einem Put Optionsschein hat der Besitzer das Recht, den Basiswert zum Basispreis zu verkaufen.
Beispiel
Ein Anleger hält hundert Optionsscheine der Aktie B mit einem Bezugsverhältnis von 1 zu 10 und einem Basispreis von 100€. Die Aktie notiert bei 90€. Der Anleger kann also 10 Aktien zu einem Preis von 100€ an den Stillhalter (= den Emittenten) verkaufen.
Bei einem Put macht die Ausübung nur dann Sinn, wenn der aktuelle Kurs unter dem Basispreis liegt.
Barausgleich und Physische Lieferung
Bei jedem Optionsschein und jeder Option ist festgelegt, ob die Ausübung in Form eine physischen Lieferung oder als Barausgleich durchgeführt wird.
Physische Lieferung
Bei den beiden Beispielen oben sind wir in beiden Fällen von einer physischen Lieferung ausgegangen.
- Bei einer physische Lieferung muss der Besitzer einer Call Option oder eines Call Optionsschein dem Stillhalter den Basiswert tatsächlich abkaufen. Im diesem Fall muss der Anleger also genug Kapital auf seinem Konto haben, um den Basiswert bezahlen zu können. Im Gegenzug wird ihm der Basiswert übertragen.
- Der Besitzer eines Puts muss bei einer physischen Lieferung den Basiswert an den Stillhalter übergeben. Beim Put muss der Anleger den Basiswert also vorher besitzen, um ihn dann den Stillhalter aushändigen zu können.
Optionen auf Rohstoffe beziehen sich übrigens immer auf einem Future Kontakt. Bei der Ausübung eines Weizen Calls schüttet Ihnen also niemand 10 Tonnen Weizen in den Vorgarten. Stattdessen wird lediglich ein Weizen Future in ihr Konto eingebucht. Wenn dieser Future ausläuft, sind Sie allerdings tatsächlich stolzer Besitzer einige Tonnen Weizen, die allerdings in einem Lagerhaus in Chicago oder Lyon eingelagert sind.
Barausgleich bei Call Optionsscheinen und Optionen
Beim Barausgleich wird der Basiswert nicht physisch übergeben, sondern dem Besitzer des Optionsscheins oder der Option wird die Differenz aus aktuellem Kurs und Basispreis überwiesen. Zur Verdeutlichung sehen wir uns dazu noch einmal das Beispiel von oben an. Allerdings gehen wir nun davon aus, dass bei der Ausübung ein Barausgleich erfolgt.
Beispiel
Unser Anleger hat hundert Call Optionsscheine auf die Aktie A mit einem Bezugsverhältnis von 1 zu 10 und einem Basispreis von 120€. Zur Zeit der Ausübung notiert der Kurs der Aktie bei 140€. Der Anleger erhält also 140€ – 120€ = 20€ pro Aktie. Bei einem Bezugsverhältnis von 1 zu 10 kann er mit hundert Optionsscheinen 10 Aktien kaufen. Er erhält also über den Barausgleich 10 x 20€ = 200€.
Barausgleich bei Put Optionsscheinen und Optionen
Bei einem Put erhält der Besitzer der Option oder des Optionsscheins die Differenz aus Basispreis und Kurs.
Beispiel
Ein Anleger besitzt 100 Put Optionsscheine auf die Aktie B. Die Puts haben ein Bezugsverhältnis von 1 zu 10 und einen Basispreis von 100€. Bei der Ausübung notiert der Kurs bei 90€. Der Anleger erhält also 100€ – 90€ = 10€ pro Aktie . Bei Ausübung seines Optionsscheins erhält er somit 10 x 10€ = 100€.
Wann kann der Schein ausgeübt werden?
Bei Optionsscheinen und Optionen unterscheidet man zwischen Scheinen amerikanischen und europäischen Typs. Beim amerikanischen Typ kann der Schein jederzeit innerhalb der Laufzeit ausgeübt werden. Beim europäischen Typ ist eine Ausführung hingegen nur am Ende der Laufzeit möglich.
Optionsschein ausüben oder verkaufen ?
Ein Anleger, der einen Optionsschein oder eine Option besitzt, die ins Geld gelaufen ist, mag sich fragen, ob es für ihn sinnvoller ist, den Schein vor dem Ende der Laufzeit auszuüben oder ihn zu verkaufen. In diesem Fall macht es in den meisten Fällen mehr Sinn, die Option oder den Optionsschein einfach über die Börse zu verkaufen, anstatt eine Ausübung zu verlangen.
Beispiel
Ein Anleger hat einen Call Optionsschein auf die Aktie A zu einem Kurs von 3,90€ gekauft. Der Call hat einen Basispreis von hundert Euro und ein Bezugsverhältnis von 1 zu 1. Nach einigen Wochen ist der Kurs der Aktie auf 110€ gestiegen. Der Optionsschein notiert nun bei einem Kurs von 17,50€. Der Anleger kommt zu dem Schluss, dass es besser ist, seine Position nun zu schließen. Da es sich bei dem Optionsschein um einen Schein amerikanischen Typs handelt, hat er nun zwei Möglichkeiten.
Szenario 1| Er kann den Optionsschein verkaufen.
Szenario 2| Er kann den Optionsschein ausüben und die Lieferung der Aktie verlangen.
Schauen wir uns die Gewinne in den beiden Szenarien näher an.
Szenario 1| Bei einem Verkauf des Optionsscheins erhält er 17,50€. Da er den Schein für 3,90€ gekauft hat, macht er einen Gewinn von13,60€.
Szenario 2| Beim zweiten Szenario übt er den Optionsschein aus und erhält dadurch die Aktie zu einem Preis von 100€. Gleichzeitig wird der Optionsschein aus seinem Depot ausgebucht. Wenn er die Aktie nun über die Börse zum aktuellen Kurs von hundert Euro verkauft, erzielt er einen Gewinn von 10€. Zieht er davon den Kaufpreis des Optionsscheins von 3,90€ ab, bleibt ihm ein Gewinn von 6,10€.
Der Anleger würde also bei einem Verkauf über die Börse 7,50€ mehr verdienen, als bei der Ausübung des Optionsscheins.
Wie kommt diese Differenz zustande?
Der Kurs eines Optionsscheins oder eine Option setzt sich aus zwei Werten zusammen, dem inneren Wert und dem Zeitwert. Der innere Wert ist der Wert, den der Anleger bei der Ausübung der Option erhalten würde. In unserem Beispiel liegt der innere Wert also bei 10€. Darüber hinaus hat jede Option vor Ihrem Verfallstag einen Zeitwert. Der Zeitwert ist umso höher, je weiter sich die Option von Ihrem Verfallstag entfernt befindet und je höher die Volatilität des Basiswertes ist.
Beim Verkauf einer Option oder eines Optionsscheins erhält der Anleger also den inneren Wert und den Zeitwert. Bei einer Ausübung erhält er hingegen nur den inneren Wert.
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